Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln. Mit dieser Änderungsverordnung wurde das auf europäischer Ebene geforderte Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln in eine verbindliche Rechtsform umgesetzt.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in backwaren aktuell 01/22.

Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln. Mit dieser Änderungsverordnung wurde das auf europäischer Ebene geforderte Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln in eine verbindliche Rechtsform umgesetzt.

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