Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln. Mit dieser Änderungsverordnung wurde das auf europäischer Ebene geforderte Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln in eine verbindliche Rechtsform umgesetzt.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die EFSA publizierte am 6. Mai 2021 ihre aktualisierte Bewertung bezüglich der Sicherheit von Titandioxid (EFSA Journal 2021;19(5):6585). Als Ergebnis hielt die EFSA fest, dass unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

Die EFSA veröffentlichte eine Stellungnahme zum konzeptionellen Rahmen der Risikobewertung von bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010.

Im Auftrag der Kommission führte die EFSA eine erneute Expositionsabschätzung für den Lebensmittelzusatzstoff Steviolglykoside (E 960) durch. Die aktuelle Expositionsabschätzung basiert auf den derzeit bestehenden Zulassungen der Steviolglykoside für verschiedene Lebensmittelkategorien, berücksichtigt aber auch die beantragten Zulassungserweiterungen sowie vorliegende Verzehrsdaten.

Am 18. Januar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2022/63 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Aufhebung der Zulassung von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln. Mit dieser Änderungsverordnung wurde das auf europäischer Ebene geforderte Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln in eine verbindliche Rechtsform umgesetzt.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die EFSA publizierte am 6. Mai 2021 ihre aktualisierte Bewertung bezüglich der Sicherheit von Titandioxid (EFSA Journal 2021;19(5):6585). Als Ergebnis hielt die EFSA fest, dass unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

Die EFSA veröffentlichte eine Stellungnahme zum konzeptionellen Rahmen der Risikobewertung von bestimmten Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010.

Im Auftrag der Kommission führte die EFSA eine erneute Expositionsabschätzung für den Lebensmittelzusatzstoff Steviolglykoside (E 960) durch. Die aktuelle Expositionsabschätzung basiert auf den derzeit bestehenden Zulassungen der Steviolglykoside für verschiedene Lebensmittelkategorien, berücksichtigt aber auch die beantragten Zulassungserweiterungen sowie vorliegende Verzehrsdaten.

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