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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/965 vom 21. Juni 2022 wurden die Kerne der essbaren Art von Jatropha curcas L. als neuartiges Lebensmittel zugelassen und in die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470) aufgenommen. Die Verordnung gilt ab dem 12. Juli 2022. Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragsteller, das Unternehmen „JatroSolutions GmbH“, das neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen.

Nachdem Ende 2020 die EU-Kommission auf Basis eines EuGH Urteils (C-663/18) Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel einstufte, nahmen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit wahr, einen Antrag auf Zulassung von CBD gemäß der VO 2015/2283 bei der EU-Kommission zu stellen. Insgesamt 150 Anträge gingen bis Mitte März 2022 bei der EU-Kommission ein, 19 davon schafften bislang die Hürde der Antragsvalidierung und damit den Start der Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 07/22.

Die EFSA veröffentlichte in den letzten Monaten zahlreiche negative Bewertungen von Zulassungsanträgen für neuartige Lebensmittel. Aus diesen können teilweise für zukünftige Anträge Schlüsse gezogen werden, welche Fallstricke im Rahmen der Antragstellung vermieden werden können.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/47 wurde die Pulpe der Kaffeekirsche, getrocknet oder als Aufguss daraus, als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die Verordnung ist ab 03. Februar anwendbar. Das Inverkehrbringen des neuartigen Lebensmittels ist nicht auf die beiden Antragsteller begrenzt.

Am 5. Dezember 2021 wurde sowohl die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als auch die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das niederländische Unternehmen Fair Insects BV, das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Die Wanderheuschrecke ist damit, nach dem gelben Mehlwurm, die zweite Insektenart, die in Europa als Novel Food zugelassen ist. Gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Wanderheuschrecken dürfen als solche, sowie in folgenden Lebensmittelkategorien vermarktet werden:

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das spanische Unternehmen Medicinal Gardens S.L., das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Im Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) drei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von Calciumfructoborat, Wanderheuschrecken und Calcidiol als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von 3-Fucosyllactose und getrockneten „Wunderbeeren“ als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 209 vom 02.07.2020 wurden folgende Durch­führungs­rechts­akte zu Novel Food ver­öffent­licht:

 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/965 vom 21. Juni 2022 wurden die Kerne der essbaren Art von Jatropha curcas L. als neuartiges Lebensmittel zugelassen und in die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470) aufgenommen. Die Verordnung gilt ab dem 12. Juli 2022. Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragsteller, das Unternehmen „JatroSolutions GmbH“, das neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen.

Nachdem Ende 2020 die EU-Kommission auf Basis eines EuGH Urteils (C-663/18) Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel einstufte, nahmen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit wahr, einen Antrag auf Zulassung von CBD gemäß der VO 2015/2283 bei der EU-Kommission zu stellen. Insgesamt 150 Anträge gingen bis Mitte März 2022 bei der EU-Kommission ein, 19 davon schafften bislang die Hürde der Antragsvalidierung und damit den Start der Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 07/22.

Die EFSA veröffentlichte in den letzten Monaten zahlreiche negative Bewertungen von Zulassungsanträgen für neuartige Lebensmittel. Aus diesen können teilweise für zukünftige Anträge Schlüsse gezogen werden, welche Fallstricke im Rahmen der Antragstellung vermieden werden können.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/47 wurde die Pulpe der Kaffeekirsche, getrocknet oder als Aufguss daraus, als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die Verordnung ist ab 03. Februar anwendbar. Das Inverkehrbringen des neuartigen Lebensmittels ist nicht auf die beiden Antragsteller begrenzt.

Am 5. Dezember 2021 wurde sowohl die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als auch die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das niederländische Unternehmen Fair Insects BV, das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Die Wanderheuschrecke ist damit, nach dem gelben Mehlwurm, die zweite Insektenart, die in Europa als Novel Food zugelassen ist. Gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Wanderheuschrecken dürfen als solche, sowie in folgenden Lebensmittelkategorien vermarktet werden:

Am 5. Dezember 2021 wurde die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1974). Für einen Zeitraum von 5 Jahren darf nur der ursprüngliche Antragssteller, das spanische Unternehmen Medicinal Gardens S.L., das neuartige Lebensmittel in Verkehr bringen.

Im Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) drei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von Calciumfructoborat, Wanderheuschrecken und Calcidiol als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwei Stellungnahmen, in denen die Sicherheit von 3-Fucosyllactose und getrockneten „Wunderbeeren“ als neuartige Lebensmittel bewertet wird.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Im Rahmen der seit dem 27. März 2021 geltenden Verordnung (EU) 2019/1381über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette überarbeitete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zahlreiche administrative und wissenschaftliche Leitlinien.

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 209 vom 02.07.2020 wurden folgende Durch­führungs­rechts­akte zu Novel Food ver­öffent­licht:

 

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