Mit der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel erstmalig eingeführt wurde die Fallgruppe der Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden (Art. 3 Abs. 2 a) vi)).

Im Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Bewertung von Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten als neuartiges Lebensmittel. Trotz der festgestellten Unterschiede in der Zusammensetzung des neuartigen Lebensmittels und dem Ursprungsprodukt Apfel bewertete die EFSA die beantrage Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten unter dem vorgeschlagenen Verwendungszweck in Nahrungsergänzungsmitteln als sicher.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/24.

 

Mit der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel erstmalig eingeführt wurde die Fallgruppe der Lebensmittel, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden (Art. 3 Abs. 2 a) vi)).

Im Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Bewertung von Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten als neuartiges Lebensmittel. Trotz der festgestellten Unterschiede in der Zusammensetzung des neuartigen Lebensmittels und dem Ursprungsprodukt Apfel bewertete die EFSA die beantrage Zellkultur-Biomasse aus Apfelfrüchten unter dem vorgeschlagenen Verwendungszweck in Nahrungsergänzungsmitteln als sicher.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/24.

 

Top
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.