Nachdem Ende 2020 die EU-Kommission auf Basis eines EuGH Urteils (C-663/18) Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel einstufte, nahmen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit wahr, einen Antrag auf Zulassung von CBD gemäß der VO 2015/2283 bei der EU-Kommission zu stellen. Insgesamt 150 Anträge gingen bis Mitte März 2022 bei der EU-Kommission ein, 19 davon schafften bislang die Hürde der Antragsvalidierung und damit den Start der Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 07/22.

Nachdem Ende 2020 die EU-Kommission auf Basis eines EuGH Urteils (C-663/18) Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel einstufte, nahmen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit wahr, einen Antrag auf Zulassung von CBD gemäß der VO 2015/2283 bei der EU-Kommission zu stellen. Insgesamt 150 Anträge gingen bis Mitte März 2022 bei der EU-Kommission ein, 19 davon schafften bislang die Hürde der Antragsvalidierung und damit den Start der Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

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