Nachdem Ende 2020 die EU-Kommission auf Basis eines EuGH Urteils (C-663/18) Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel einstufte, nahmen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit wahr, einen Antrag auf Zulassung von CBD gemäß der VO 2015/2283 bei der EU-Kommission zu stellen. Insgesamt 150 Anträge gingen bis Mitte März 2022 bei der EU-Kommission ein, 19 davon schafften bislang die Hürde der Antragsvalidierung und damit den Start der Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 07/22.

Die EFSA veröffentlichte in den letzten Monaten zahlreiche negative Bewertungen von Zulassungsanträgen für neuartige Lebensmittel. Aus diesen können teilweise für zukünftige Anträge Schlüsse gezogen werden, welche Fallstricke im Rahmen der Antragstellung vermieden werden können.

Am 5. Dezember 2021 wurde sowohl die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als auch die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im August 2019 folgende Neuigkeiten:

Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen:

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im März 2019 folgende Neuigkeiten:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 18. Februar im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die folgenden beiden Entwürfe für Leitlinien hinsichtlich der Antragstellung von neuartigen Lebensmitteln:

Nachdem Ende 2020 die EU-Kommission auf Basis eines EuGH Urteils (C-663/18) Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel einstufte, nahmen zahlreiche Unternehmen die Möglichkeit wahr, einen Antrag auf Zulassung von CBD gemäß der VO 2015/2283 bei der EU-Kommission zu stellen. Insgesamt 150 Anträge gingen bis Mitte März 2022 bei der EU-Kommission ein, 19 davon schafften bislang die Hürde der Antragsvalidierung und damit den Start der Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 07/22.

Die EFSA veröffentlichte in den letzten Monaten zahlreiche negative Bewertungen von Zulassungsanträgen für neuartige Lebensmittel. Aus diesen können teilweise für zukünftige Anträge Schlüsse gezogen werden, welche Fallstricke im Rahmen der Antragstellung vermieden werden können.

Am 5. Dezember 2021 wurde sowohl die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als auch die Wunderbeere (Synsepalum dulcificum) als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission (SCPAFF; Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain) hat am 3. Mai 2021 eine befürwortende Stellungnahme bzgl. des Entwurfs eines Gesetzestexts abgegeben, mit dem das Inverkehrbringen des getrockneten gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel zugelassen wird. Die finale Durchführungsverordnung bzgl. der Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel soll in den kommenden Wochen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im August 2019 folgende Neuigkeiten:

Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen:

In Bezug auf neuartige Lebensmittel gibt es im März 2019 folgende Neuigkeiten:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 18. Februar im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die folgenden beiden Entwürfe für Leitlinien hinsichtlich der Antragstellung von neuartigen Lebensmitteln:

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