Lebensmittel
Die meyer.science GmbH unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Lebensmittel. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an beginnend bei der Produktentwicklung, Prüfung der Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung bis hin zur rechtskonformen Bewertung Ihrer Werbetexte für eine erfolgreiche Vermarktung Ihres Produktes.
Produktentwicklung
Im Rahmen der Produktentwicklung ist es entscheidend, das Produkt zuerst richtig einzustufen. Wir klären für Sie anhand Ihrer Rezeptur die Abgrenzungsproblematik: ist das Produkt als Lebensmittel oder als Arzneimittel zu klassifizieren?
Neben der Auswahl der passenden Produktkategorie beraten wir Sie auch umfangreich über die jeweils gültigen regulatorischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Anforderungen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie zudem bei Fragen rund um das Thema Novel Food. Zahlreiche Novel Food Anträge wurden bislang ohne jegliche Notwendigkeit gestellt. Vor allem bei der Verwendung von chemischen Reinstoffen, Pflanzenextrakten, Mikroorganismen oder alternativen Herstellungsverfahren sollten Sie uns vor einer eventuellen Antragstellung kontaktieren, um zu klären, ob Ihre Substanz überhaupt aus rechtlicher Sicht als Novel Food einzustufen ist.
Einzelne Zutaten von Lebensmitteln enthalten natürlicherweise Inhaltstoffe, welche potentielle gesundheitliche Risiken bergen können (z.B. Quinolizidinalkaloide in Lupinen, Tetrahydrocannabinol in hanfhaltigen Lebensmitteln oder Methyleugenol in Zitronengras). Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer Rezepturen, damit beim Verzehr dieser Lebensmittel keine gesundheitlichen Risiken für Verbraucher auftreten.
Bei einem geplanten Vertrieb Ihres Produktes als Lebensmittel unterstützen wir Sie bei der Wahl der Einstufung in z.B. eine der folgenden Produktkategorien:
- Angereicherte Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- Food for Specific Groups (Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung)
Sind Sie Vertreiber eines "Food for Specific Groups", informieren wir Sie gerne darüber, was Sie aufgrund der EU-Verordnung Nr. 609/2013 und der dazugehörigen delegierten Verordnungen (für FSMP [VO 2016/128], Säuglingsanfangsanfangs- und Folgenahrung [VO 2016/127] & Getreidebeikost [derzeit noch ausstehend und nicht vor 2021 zu erwarten]) zu beachten haben. Insbesondere beraten wir Sie zum Beispiel, ob Ihr Produkt als FSMP klassifizierbar ist und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung bzgl. der Notwendigkeit zur Erstellung eines umfangreichen Dossiers für FSMP auf Basis der Auslegung der regulatorischen Vorgaben. Denn für die meisten Produkte sind keine vollumfänglichen Dossiers analog der EFSA Anforderungen notwendig, sondern lediglich Schubladengutachten gemäß der Bekanntmachung der EU-Kommission über die Einordnung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (2017/C 401/01) in Kombination mit dem Nachweis der Wirksamkeit des FMSP.
Um auch schwierige rechtliche Sachverhalte kompetent zu lösen, arbeiten wir in allen Rechtsfragen gegebenenfalls eng mit unserem Kooperationspartner meyer.rechtsanwaltsgesellschaft mbH zusammen.
Kennzeichnung
Wir entwickeln für Sie die obligatorische Pflichtkennzeichnung von Lebensmitteln mit Hilfe Ihrer Angaben oder überprüfen bereits fertige Mock-ups auf Übereinstimmung mit den einzuhaltenden Vorschriften. Des Weiteren klären wir Ihre Fragen zu Nährstoff-Referenzmengen spezifischer Bevölkerungsgruppen, "Clean labeling" sowie weiteren freiwilligen Informationen über Lebensmittel.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Beantwortung jeglicher Fragen behilflich, die sich bzgl. der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV Nr. 1169/2011) ergeben.
Health Claims
Die meyer.science GmbH berät Sie zu Verwendungsmöglichkeiten von gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims). Den detaillierten Umfang unserer Beratung finden Sie auf unserer Unterseite 'Health Claims'.
Nährstoffe
Auch bei der Zulassung von neuen Quellen von Nährstoffen, die in Nahrungsergänzungsmitteln oder angereicherten Lebensmitteln genutzt werden sollen, unterstützen wir Sie gern. Dies ausgehend von der Beratung zum Design der klinischen Studie über die Erstellung des Dossiers bis hin zur Einreichung des Dossiers bei der EU-Kommission/EFSA.
Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme
Gern übernehmen wir für Sie die Einstufung von Zutaten als kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoff oder als Verarbeitungshilfsstoff. Auch bzgl. einer Zulassung von technologischen Zusatzstoffen stehen wir Ihnen bei der Dossier-Erstellung mit unserer Erfahrung zur Seite.
Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Kennzeichnung von Aromen und Enzymen und übernehmen auch gegebenenfalls die Sicherheitsbewertung aufgrund unserer fachlichen Expertise.