Dossiers & Zulassungen
Neben den prominentesten Beispielen, Novel Foods und Health Claims, sind viele weitere Stoffe zulassungspflichtig. Wir übernehmen für Sie die Erstellung und Einreichung der Zulassungsanträge für:
- Food Improvement Agents (Enzyme, Zusatzstoffe, Aromen, Raucharomen)
- Spezielle Zutaten in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
- Nährstoffquellen für Nahrungsergänzungsmittel und für die Anreicherung von Lebensmitteln
- EU-Ausnahmeregelungen für Allergenkennzeichnung
- Substanzen zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien
- Futtermittelzusatzstoffe
Vor der Erstellung eines Novel Food Antrages sollten Sie jedoch klären, ob ein Antrag überhaupt notwendig ist. Zahlreiche Novel Food Anträge wurden bislang ohne jegliche Notwendigkeit gestellt. Vor allem bei der Verwendung von chemischen Reinstoffen, Pflanzenextrakten, Mikroorganismen oder alternativen Herstellungsverfahren sollten Sie uns vor einer eventuellen Antragstellung kontaktieren, um die Notwendigkeit eines Antrages abzuklären.
Gerne verfassen wir für Sie auch wissenschaftliche Gutachten oder Dossiers. Beispielsweise erstellen wir anhand der Vorgaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die ab dem 20. Juli 2016 nötigen FSMP-Dossiers (Foods for Special Medical Purposes; FSMP) für Auslegungsentscheidungen nach Art. 3 VO 609/2013 oder Dossiers zur Änderung/Ergänzung der derzeitigen rechtlichen Vorgaben für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung gedacht zur Einreichung bei der Europäischen Kommission und Evaluierung der Sicherheit durch die EFSA.
Auch erstellen wir Ihnen auf Wunsch Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für Ihre Produkte.
Des Weiteren nehmen wir Ihnen auch die Arbeit ab, wenn Notifizierungen bei den zuständigen Behörden anstehen für
- bestimmte Foods for Specific Groups und
- Nahrungsergänzungsmittel
und unterstützen Sie bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen.