Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die EFSA publizierte am 6. Mai 2021 ihre aktualisierte Bewertung bezüglich der Sicherheit von Titandioxid (EFSA Journal 2021;19(5):6585). Als Ergebnis hielt die EFSA fest, dass unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

„E 171 can no longer be considered as safe when used as a food additive.”

Ein entscheidender Faktor für diese Schlussfolgerung ist, dass Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nach dem Verzehr von Titandioxidpartikeln nicht ausgeschlossen werden konnten.

„A concern for genotoxicity of TiO2 particles that may be present in E 171 could therefore not be ruled out.“

Nach oraler Aufnahme ist die Resorption von Titandioxidpartikeln zwar gering, diese können sich jedoch im Körper ansammeln. Die Festlegung einer zulässigen täglichen Aufnahmemenge für E717 war somit nicht möglich. Die EFSA merkte an, dass mehr Forschung erforderlich sei, um die vorhandenen Datenlücken zu schließen.

Nach dieser Bewertung durch die EFSA ist im nächsten Schritt die EU-Kommission gefordert, entsprechende Risikomanagement-Maßnahmen zu treffen.

Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen.

Die EFSA publizierte am 6. Mai 2021 ihre aktualisierte Bewertung bezüglich der Sicherheit von Titandioxid (EFSA Journal 2021;19(5):6585). Als Ergebnis hielt die EFSA fest, dass unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.

„E 171 can no longer be considered as safe when used as a food additive.”

Ein entscheidender Faktor für diese Schlussfolgerung ist, dass Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nach dem Verzehr von Titandioxidpartikeln nicht ausgeschlossen werden konnten.

„A concern for genotoxicity of TiO2 particles that may be present in E 171 could therefore not be ruled out.“

Nach oraler Aufnahme ist die Resorption von Titandioxidpartikeln zwar gering, diese können sich jedoch im Körper ansammeln. Die Festlegung einer zulässigen täglichen Aufnahmemenge für E717 war somit nicht möglich. Die EFSA merkte an, dass mehr Forschung erforderlich sei, um die vorhandenen Datenlücken zu schließen.

Nach dieser Bewertung durch die EFSA ist im nächsten Schritt die EU-Kommission gefordert, entsprechende Risikomanagement-Maßnahmen zu treffen.

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