Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1). Auf Grundlage der Risikobewertung sieht es die EFSA jedoch als erforderlich, die Rückstandshöchstmengen für Blei, Kadmium, Quecksilber und Arsen zu senken und Grenzwerte für 3-MCPD, Glycidylester und Erucasäure in E471 zu etablieren (EFSA Journal 2021; 19(11):6885).

Bereits Im Jahr 2017 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung von Mono- und Diglyceriden von Fettsäuren (E 471) als Lebensmittelzusatzstoffe. In dieser kam sie zu dem Schluss, dass die Verwendung von E 471 im Rahmen der angegebenen Verwendungszwecke und -mengen keine Sicherheitsbedenken aufwirft. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass für die Verwendung bei Säuglingen unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei (EFSA Journal 2017; 15(11):5045).

Diese spezifische Bewertung für Säuglinge unter 16 Wochen ergab nun von Seiten der EFSA im 3. Quartal 2021 ebenfalls keine Sicherheitsbedenken. Somit ist die Re-Evaluierung von E 471 nun komplett abgeschlossen.

Von den insgesamt 315 vor dem 20.01.2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen durchlaufen derzeit immer noch mehr als 80 eine Neubewertung der Sicherheit durch die EFSA gemäß der Verordnung (EU) 257/2010.

Die EFSA veröffentlichte am 08.11.2021 die Bewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E471) für Säuglinge unter 16 Wochen. Laut EFSA bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes in Säuglingsanfangsnahrung (Lebensmittelkategorie (FC) 13.1.1) und in diätetischen Lebensmitteln für Säuglinge für besondere medizinische Zwecke und Spezialnahrung für Säuglinge (FC 13.1.5.1). Auf Grundlage der Risikobewertung sieht es die EFSA jedoch als erforderlich, die Rückstandshöchstmengen für Blei, Kadmium, Quecksilber und Arsen zu senken und Grenzwerte für 3-MCPD, Glycidylester und Erucasäure in E471 zu etablieren (EFSA Journal 2021; 19(11):6885).

Bereits Im Jahr 2017 veröffentlichte die EFSA eine Neubewertung von Mono- und Diglyceriden von Fettsäuren (E 471) als Lebensmittelzusatzstoffe. In dieser kam sie zu dem Schluss, dass die Verwendung von E 471 im Rahmen der angegebenen Verwendungszwecke und -mengen keine Sicherheitsbedenken aufwirft. Allerdings wies die EFSA darauf hin, dass für die Verwendung bei Säuglingen unter 16 Wochen eine spezifische Risikobewertung erforderlich sei (EFSA Journal 2017; 15(11):5045).

Diese spezifische Bewertung für Säuglinge unter 16 Wochen ergab nun von Seiten der EFSA im 3. Quartal 2021 ebenfalls keine Sicherheitsbedenken. Somit ist die Re-Evaluierung von E 471 nun komplett abgeschlossen.

Von den insgesamt 315 vor dem 20.01.2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen durchlaufen derzeit immer noch mehr als 80 eine Neubewertung der Sicherheit durch die EFSA gemäß der Verordnung (EU) 257/2010.

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