Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen:
Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen:
Im Mai 2019 wurde die Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica als neuartiges Lebensmittel für die Lebensmittelkategorie Nahrungsergänzungsmittel, ausgenommen solche für Säuglinge und Kleinkinder, zugelassen: