Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittel­informationsverordnung (LMIV; Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) europaweit.

Die LMIV stellt lebensmittelbezogene Informationen auf eine neue, EU-weit einheitliche rechtliche Basis. Das neue Kennzeichnungsrecht gibt unter anderem Vorgaben zur besseren Lesbarkeit der Angaben, einer klareren Kennzeichnung von Lebensmittel-Imitaten, der Allergenkennzeichnung sowie der einheitliche Angabe von Nährwerten für vorverpackte Lebensmittel.

Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittel­informationsverordnung (LMIV; Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) europaweit.

Die LMIV stellt lebensmittelbezogene Informationen auf eine neue, EU-weit einheitliche rechtliche Basis. Das neue Kennzeichnungsrecht gibt unter anderem Vorgaben zur besseren Lesbarkeit der Angaben, einer klareren Kennzeichnung von Lebensmittel-Imitaten, der Allergenkennzeichnung sowie der einheitliche Angabe von Nährwerten für vorverpackte Lebensmittel.

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