Neue Leitlinien für die statistische Berichterstattung sollen die Verwertbarkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse der EFSA erhöhen, indem sie dazu beitragen,

statistische Auswertungen in den wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA verständlicher und nachvollziehbarer bzw. leichter wiederholbar zu machen.

Dank einer Checkliste, in der die Anforderungen an die Berichterstattung Schritt für Schritt dargelegt sind, hilft das Dokument den Verfassern von Studien, auf standardisierte und harmonisierte Weise zu erklären, „was getan wurde und wie“.

Nach der Veröffentlichung wird es möglich sein, die Leitlinien im Rahmen der statistischen Berichterstattung in wissenschaftlichen Arbeiten anzuwenden, die von der EFSA bzw. in deren Auftrag erstellt werden, sowie in Studien, welche bei der Behörde einzureichen sind. Hierzu zählen etwa Studien, die als Teil der Antragsunterlagen zur Bewertung von regulierten Produkten, wie Lebens- und Futtermittelzusatzstoffen, Pestiziden oder gesundheitsbezogenen Angaben, vorgelegt werden.

Die Leitlinien können ferner zu einer besseren Studienplanung beitragen, indem sie potenziell den Bedarf an Nachbesserungen reduzieren, welche die wissenschaftlichen Bewertungen verzögern können, etwa wenn die EFSA zusätzliche Daten für die Bewertung regulierter Produkte anfordern muss und die Frist zur Antragsbearbeitung ausgesetzt wird („stop the clock“).

Vom 28. Mai bis 23. Juli 2014 hielt die EFSA eine öffentliche Konsultation zum Entwurf dieser Leitlinien ab und holte Rückmeldungen anderer EU-Agenturen zu dem Dokument ein, bevor dieses fertig gestellt wurde. Die erhaltenen Kommentare hierzu wurden von der EFSA ebenfalls in einem Report veröffentlicht.

Neue Leitlinien für die statistische Berichterstattung sollen die Verwertbarkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse der EFSA erhöhen, indem sie dazu beitragen,

statistische Auswertungen in den wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA verständlicher und nachvollziehbarer bzw. leichter wiederholbar zu machen.

Dank einer Checkliste, in der die Anforderungen an die Berichterstattung Schritt für Schritt dargelegt sind, hilft das Dokument den Verfassern von Studien, auf standardisierte und harmonisierte Weise zu erklären, „was getan wurde und wie“.

Nach der Veröffentlichung wird es möglich sein, die Leitlinien im Rahmen der statistischen Berichterstattung in wissenschaftlichen Arbeiten anzuwenden, die von der EFSA bzw. in deren Auftrag erstellt werden, sowie in Studien, welche bei der Behörde einzureichen sind. Hierzu zählen etwa Studien, die als Teil der Antragsunterlagen zur Bewertung von regulierten Produkten, wie Lebens- und Futtermittelzusatzstoffen, Pestiziden oder gesundheitsbezogenen Angaben, vorgelegt werden.

Die Leitlinien können ferner zu einer besseren Studienplanung beitragen, indem sie potenziell den Bedarf an Nachbesserungen reduzieren, welche die wissenschaftlichen Bewertungen verzögern können, etwa wenn die EFSA zusätzliche Daten für die Bewertung regulierter Produkte anfordern muss und die Frist zur Antragsbearbeitung ausgesetzt wird („stop the clock“).

Vom 28. Mai bis 23. Juli 2014 hielt die EFSA eine öffentliche Konsultation zum Entwurf dieser Leitlinien ab und holte Rückmeldungen anderer EU-Agenturen zu dem Dokument ein, bevor dieses fertig gestellt wurde. Die erhaltenen Kommentare hierzu wurden von der EFSA ebenfalls in einem Report veröffentlicht.

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