Neue europäische Verordnung zur Festsetzung von Höchstgehalten für Arsen in Reis und Reisprodukten erlassen.
Im Auftrag der EU Kommission bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2008 die Arsen-Exposition der Bevölkerung durch Lebensmittel. Aufgrund der Ergebnisse dieser EFSA-Bewertung führt die Europäische Kommission mit Wirkung zum 1. Januar 2016 Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reisprodukten ein.
Den gesamten Artikel gibt es in der DLR 09/15.