Die bisherige Verordnung 1881/2006 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wird durch die neue, übersichtlichere Verordnung 2023/915 ersetzt. Eine Umstrukturierung der Artikel sowie eine erhebliche Reduktion der Fußnoten durch Übernahme dieser direkt in den neun Anhang im Querformat führt zu einer deutlich besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Kontaminanten-Verordnung. Neue Höchstgehalte werden mit der VO 2023/915 nicht eingeführt. Durch die Ergänzung von Definitionen und Anmerkungen ergeben sich dennoch vereinzelt kleinere rechtliche Neuerungen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der backwaren aktuell 02/2023.

Die bisherige Verordnung 1881/2006 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wird durch die neue, übersichtlichere Verordnung 2023/915 ersetzt. Eine Umstrukturierung der Artikel sowie eine erhebliche Reduktion der Fußnoten durch Übernahme dieser direkt in den neun Anhang im Querformat führt zu einer deutlich besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Kontaminanten-Verordnung. Neue Höchstgehalte werden mit der VO 2023/915 nicht eingeführt. Durch die Ergänzung von Definitionen und Anmerkungen ergeben sich dennoch vereinzelt kleinere rechtliche Neuerungen.

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