Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.