Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

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