Für Ochratoxin A (OTA) werden Mitte 2022 neue Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der VO 1881/2006 implementiert sowie bereits bestehende Höchstgehalte teilweise abgesenkt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 aktualisierte Bewertung der gesundheitlichen Risiken bezüglich des Vorkommens von OTA in Lebensmitteln (EFSA Journal 2020;18(5):6113).
Der vollständige Artikel ist erhältlich in backwaren aktuell 02/22.