Für die Bewältigung potenzieller Lebensmittelkrisen ist eine wissenschaftliche Risikobewertung gemäß Art. 6 BasisVO 178/2002 unabdingbar. Hier geht es um die Klärung der Frage, inwieweit gesundheitliche Risiken für den Verbraucher, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, abgeleitet und daraus effektive Maßnahmen getroffen werden können.
Für die Bewältigung potenzieller Lebensmittelkrisen ist eine wissenschaftliche Risikobewertung gemäß Art. 6 BasisVO 178/2002 unabdingbar. Hier geht es um die Klärung der Frage, inwieweit gesundheitliche Risiken für den Verbraucher, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, abgeleitet und daraus effektive Maßnahmen getroffen werden können.
Die vier Säulen des essenziellen Risk-Assessment-Prozesses sind Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. Während die Gefahrenidentifizierung meist in kurzer Zeit erfolgt, gestaltet sich die Gefahrencharakterisierung mit u.a. der Ermittlung von toxikologischen Kenngrößen aufwendiger, da diese unter Einbeziehung möglichst aller aktuell bestehenden Bewertungen nationaler und internationaler „Risk Assessment Bodies“ zu evaluieren ist.
Die Expositionsabschätzung setzt detaillierte Recherchen zu Verzehrsdaten des betroffenen Produktes voraus, die auch länderspezifische Verzehrsgewohnheiten mit einbeziehen muss. Auf Basis dieser Informationen erfolgt letztendlich eine Risikocharakterisierung, d.h. eine Abschätzung des gesundheitlichen Risikos für den Verbraucher. Der vorliegende Beitrag zeigt dies beispielhaft anhand eines Risikobewertung für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln.
Journal of Consumer Protection and Food Safety; February 2017, Volume 12, Supplement 1, pp 81–85
http://link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1083-8