Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung zur Verwendungssicherheit (auf Basis der Art. 8 Prozedur der VO 1925/2006) von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln zu dem Schluss,
dass diese Stoffe die DNA schädigen und Krebs verursachen können.
Mit der Erstellung einer Änderungs-Verordnung zur Aufnahme von Hydroxyanthracen-Derivaten in den Anhang III der Verordnung 1925/2006 ist somit zu rechnen. Da die EFSA sich gegen die Verwendung von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln ausspricht, dürfte als Konsequenz dessen eine Einordnung dieser Stoffe in Anhang III Teil A („Verbotene Stoffe“) der VO 1925/2006 erfolgen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt in ihrer Bewertung zur Verwendungssicherheit von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln zu dem Schluss, dass diese Stoffe die DNA schädigen und Krebs verursachen können.
Hydroxyanthracen-Derivate kommen natürlicherweise in Pflanzen wie Aloe oder Senna vor. Extrakte, die diese Stoffe enthalten, werden aufgrund ihrer abführenden Wirkung in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet.
Im Jahr 2013 veröffentlichte die EFSA eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe in Bezug auf Hydroxyanthracen-Derivate (EFSA Journal 2013;11(10):3412). In dieser Stellungnahme kam die EFSA zu dem Ergebnis, dass eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Verzehr von Hydroxyanthracen-Derivaten und der Verbesserung der Darmfunktion besteht. Aufgrund potenzieller Sicherheitsbedenken riet die EFSA jedoch von einer Langzeitanwendung und der Aufnahme hoher Dosen ab.
Daraufhin äußerten auch Mitgliedstaaten Sicherheitsbedenken hinsichtlich der möglichen schädlichen Auswirkungen durch den Verzehr von Lebensmitteln, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten. Vor diesem Hintergrund erteilte die Europäische Kommission der EFSA im Juni 2016 das Mandat, ein wissenschaftliches Gutachten über die Verwendungssicherheit von Hydroxyanthracen-Derivaten gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anhang III) zu erstellen.
Ausgehend von den verfügbaren Daten kam die EFSA in dieser Stellungnahme (EFSA Journal 2018;16(1):5090) zu dem Ergebnis, dass bestimmte Hydroxyanthracen-Derivate genotoxisch wirken. In Tierversuchen wurde darüber hinaus nachgewiesen, dass einige dieser Stoffe Darmkrebs verursachen. Aufgrund dessen war es nicht möglich, eine sichere tägliche Aufnahmemenge zu bestimmen.
Mit der Erstellung einer Änderungs-Verordnung zur Aufnahme von Hydroxyanthracen-Derivaten in den Anhang III der Verordnung 1925/2006 ist somit zu rechnen. Da die EFSA sich gegen die Verwendung von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln ausspricht, dürfte als Konsequenz dessen eine Einordnung dieser Stoffe in Anhang III Teil A („Verbotene Stoffe“) der VO 1925/2006 erfolgen.