Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte im Februar 2025 die Sicherheitsbewertung zu Monacolinen aus Rotschimmelreis, darunter Monacolin K, im Rahmen des Artikel-8-Verfahrens der Anreicherungsverordnung (EG) Nr. 1925/2006. Derzeit sind Monacoline noch in der Liste der Stoffe aufgeführt, deren Verwendung gemäß Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 eingeschränkt ist. Nachdem bereits der Health Claim für Monacolin K von der EU-Kommission Mitte 2024 zurückgezogen wurde, ist nun auf Basis der aktuellen Sicherheitsbewertung der EFSA mit einem kompletten Verbot der Verwendung von Monacolinen aus Rotschimmelreis in Lebensmitteln zu rechnen.
Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 06/25.