Für Hydroxyanthracen-Derivat-haltige Lebensmittel ist mit einer Aufnahme in den Anhang III Teil A ("verbotene Stoffe") bzw. Teil C ("Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden") der VO 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu rechnen.
Diese geplante Aufnahme der Hydroxyanthracen-Derivate in den Anhang III ist das Ergebnis der 2016 von der EU-Kommission gestarteten Artikel-8-Prozedur gemäß VO 1925/2006.
Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 04/20.