Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) äußerte sich nun in einer Mitteilung zur Einschätzung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von Januar 2015 zu Bisphenol A (BPA).

In ihrer Stellungnahme setzte die EFSA die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von BPA von 50 μg/kg Körpergewicht (KG)/Tag auf 4 μg/kg KG/Tag herab und kam zu dem Schluss, dass BPA nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Der TDI ist als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, Unsicherheiten bezüglich bestimmter möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA zu verringern.

Das BfR unterstützt die Ableitung des neuen temporären TDI in Anbetracht der Unsicherheiten in der Gesamtdatenlage zu BPA.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) äußerte sich nun in einer Mitteilung zur Einschätzung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von Januar 2015 zu Bisphenol A (BPA).

In ihrer Stellungnahme setzte die EFSA die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von BPA von 50 μg/kg Körpergewicht (KG)/Tag auf 4 μg/kg KG/Tag herab und kam zu dem Schluss, dass BPA nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt. Der TDI ist als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, Unsicherheiten bezüglich bestimmter möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA zu verringern.

Das BfR unterstützt die Ableitung des neuen temporären TDI in Anbetracht der Unsicherheiten in der Gesamtdatenlage zu BPA.

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