Erstmals wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/2142 gesetzliche Höchstgehalte für Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert.
Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.