Für Chlorat ist zukünftig mit einer Festsetzung vorläufiger spezifischer Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien zu rechnen, geregelt in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.

Diese Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion bezüglich einer einheitlichen Regelung von Chloratrückständen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

Den gesamten Artikel gibt es in der DRL 01/20.

Für Chlorat ist zukünftig mit einer Festsetzung vorläufiger spezifischer Rückstandshöchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien zu rechnen, geregelt in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs.

Diese Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten ist das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion bezüglich einer einheitlichen Regelung von Chloratrückständen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

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