Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Ausweitung der Vorgaben zur Probenahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 401/2006 auf Unternehmen sowie Anwendung bei Pflanzentoxinen und Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 09/22.

Für Ochratoxin A (OTA) werden Mitte 2022 neue Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der VO 1881/2006 implementiert sowie bereits bestehende Höchstgehalte teilweise abgesenkt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 aktualisierte Bewertung der gesundheitlichen Risiken bezüglich des Vorkommens von OTA in Lebensmitteln (EFSA Journal 2020;18(5):6113).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in backwaren aktuell 02/22.

Für Blausäure, Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in den kommenden Monaten mit einer Festsetzung neuer gesetzlicher Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 zu rechnen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 06/22.

Erstmals wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/2142 gesetzliche Höchstgehalte für Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Die ursprünglich durch Untersuchungen von aus Indien stammenden Sesamsamen aufgekommene Thematik von Ethylenoxid-Rückständen findet aktuell immer stärker werdende öffentliche Beachtung. Immer mehr Untersuchungsämter greifen die Thematik auf und führen derzeit Probenziehungen querbeet durch alle Lebensmittelmatrizes durch.

Weitere Details und Hinweise zum Umgang mit Befunden von Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol finden Sie im Newsletter.

Am 23. Juni 2020 stimmte die Europäische Kommission dem finalen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von gesetzlichen Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zu.

Erstmalig sollen gesetzliche Höchstgehalte für Acrylamid in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert werden.

Themen:

  • Perchlorat – Höchstgehalte in VO 1881/2006 ~
  • Ochratoxin A – EFSA Risikobewertung

Mit der Verordnung (EU) 2020/685 (ABl. L 160 vom 25.5.2020, S. 3–5) wird die Kontaminanten-Verordnung 1881/2006 geändert und erstmals rechtliche Höchstgehalte für Perchlorat in bestimmten Lebensmittelkategorien festgelegt. Die betroffenen Lebensmittelkategorien sind Obst & Gemüse, Tee sowie bestimmte Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder.

Für Perchlorat werden in Kürze gesetzliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 implementiert. 

Themen:

  • Glycidyl-Fettsäureester - neue Höchstgehalte
  • Novel Food-Anträge - neue administrative EFSA-Leitlinie
  • Acrylamid in Lebensmitteln - neue erniedrigte Richtwerte

Für die Kontaminanten Ochratoxin A (OTA), Blausäure sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) gelten ab Januar 2023 neue bzw. geänderte Höchstgehalte gemäß Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Die zugehörigen Änderungsverordnungen wurden im August im Amtsblatt veröffentlicht.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 10/22.

Ausweitung der Vorgaben zur Probenahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 401/2006 auf Unternehmen sowie Anwendung bei Pflanzentoxinen und Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 09/22.

Für Ochratoxin A (OTA) werden Mitte 2022 neue Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der VO 1881/2006 implementiert sowie bereits bestehende Höchstgehalte teilweise abgesenkt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist eine von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 aktualisierte Bewertung der gesundheitlichen Risiken bezüglich des Vorkommens von OTA in Lebensmitteln (EFSA Journal 2020;18(5):6113).

Der vollständige Artikel ist erhältlich in backwaren aktuell 02/22.

Für Blausäure, Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in den kommenden Monaten mit einer Festsetzung neuer gesetzlicher Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der KontaminantenVO (EG) Nr. 1881/2006 zu rechnen.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 06/22.

Erstmals wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/2142 gesetzliche Höchstgehalte für Opiumalkaloide in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 01/22.

Die ursprünglich durch Untersuchungen von aus Indien stammenden Sesamsamen aufgekommene Thematik von Ethylenoxid-Rückständen findet aktuell immer stärker werdende öffentliche Beachtung. Immer mehr Untersuchungsämter greifen die Thematik auf und führen derzeit Probenziehungen querbeet durch alle Lebensmittelmatrizes durch.

Weitere Details und Hinweise zum Umgang mit Befunden von Ethylenoxid bzw. 2-Chlorethanol finden Sie im Newsletter.

Am 23. Juni 2020 stimmte die Europäische Kommission dem finalen Verordnungsentwurf zur Festsetzung von gesetzlichen Höchstgehalten für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zu.

Erstmalig sollen gesetzliche Höchstgehalte für Acrylamid in bestimmten Lebensmittelkategorien in die europäische Kontaminanten-Verordnung Nr. 1881/2006 implementiert werden.

Themen:

  • Perchlorat – Höchstgehalte in VO 1881/2006 ~
  • Ochratoxin A – EFSA Risikobewertung

Mit der Verordnung (EU) 2020/685 (ABl. L 160 vom 25.5.2020, S. 3–5) wird die Kontaminanten-Verordnung 1881/2006 geändert und erstmals rechtliche Höchstgehalte für Perchlorat in bestimmten Lebensmittelkategorien festgelegt. Die betroffenen Lebensmittelkategorien sind Obst & Gemüse, Tee sowie bestimmte Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder.

Für Perchlorat werden in Kürze gesetzliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittelkategorien in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 implementiert. 

Themen:

  • Glycidyl-Fettsäureester - neue Höchstgehalte
  • Novel Food-Anträge - neue administrative EFSA-Leitlinie
  • Acrylamid in Lebensmitteln - neue erniedrigte Richtwerte

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