Am 16. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) 2025/1164 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol, Cyflumetofen, Deltamethrin, Mefentrifluconazol, Mepiquat und Oxathiapiprolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen im Amtsblatt.
Die Änderungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) mittels VO (EU) 2025/1164 basieren auf neuen Codex-Rückstandshöchstgehalten (CXL) der Codex-Alimentarius-Kommission, welche die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einer Sicherheitsbewertung unterzog.
Die Änderung der Höchstgehalte gilt ab 06. Juli 2025.