News: Pestizide
Eine längerfristige Exposition gegenüber Chlorat in Lebensmitteln, insbesondere im Trinkwasser, ist potenziell bedenklich für die Gesundheit von Kindern, vor allem jenen mit leichtem oder moderatem Jodmangel. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass die Gesamtaufnahme eines einzigen Tages – selbst im Bereich der höchsten geschätzten Aufnahmemengen – das empfohlene Sicherheitsniveau für Verbraucher aller Altersgruppen überschreitet.
Streichung von Substanzen aus diversen BfR-Empfehlungen
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 vom 16.10.2014 wurden für die quaternären Ammoniumverbindungen (QAV) Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) neue Rückstandshöchstgehalte von je 0,1 mg/kg für alle Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen.
Seit Anfang der 2000er Jahre stehen die in der Saatgutbehandlung verwendeten Neonikotinoide im Verdacht, für das „Bienensterben“ mitverantwortlich zu sein. In zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seitdem die Wirkungen der Neonikotinoide auf die Bienen beschrieben.
94% der vom CVUA Stuttgart untersuchten Proben frischen konventionell angebauten Obsts wiesen Rückstände von Pestiziden auf. Im Durchschnitt wies eine Probe dabei Rückstände von 5,4 verschiedenen Pestiziden auf.
Rückstandshöchstgehalte (RHG) in Lebens- und Futtermitteln sollen verfahrensübergreifend koordiniert und festgelegt werden.
Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger bis zum Verbraucher ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt, dass auf allen Stufen der Versorgungskette strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Risikobewertung und Risikomanagement sind zentrale Säulen dieses Prozesses.
Im Rahmen der toxikologischen Prüfungen von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Chemikalien werden diese unter anderem hinsichtlich möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Fortpflanzung und Entwicklung von Mensch und Tier bewertet.
Der Leitfaden zur Unsicherheitsanalyse in der Expositionsschätzung ist im BfR-Wissenschaftsheft neu erschienen
Die EuropäischeKommission beabsichtigt, für DDAC und BAC Rückstandshöchstgehalte (RHG) im Rahmen der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen. Als Rückstandshöchstgehalt für DDAC und BAC wurde dabei von der EU-Kommission ein Gehalt von 0,1 mg/kg vorgeschlagen.