Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Hinweise für Antragsteller bezüglich der Erstellung und Vorlage von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben überarbeitet. In der aktualisierten Leitlinie wird ein standardisiertes Format für die Zusammenstellung eines übersichtlichen Antrags beschrieben.

Außerdem findet sich darin eine eingehende Darstellung der Art von Informationen und Daten, die Antragsteller zur Stützung ihrer Angaben vorlegen müssen.

Die Leitlinien gelten für gesundheitsbezogene Angaben, die sich auf eine bestimmte Art von Lebensmitteln, eine Lebensmittelkategorie oder Lebensmittelbestandteile beziehen.

Die Aktualisierung orientiert sich an den 2016 von der EFSA überarbeiteten allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien für Anträge zu gesundheitsbezogenen Angaben, in denen das Bewertungsverfahren skizziert und Antragstellern ein besseres Verständnis der Bewertungskriterien vermittelt wird.

Antragsteller sind gehalten, bei der Erstellung und Vorlage von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben das standardisierte Format zu verwenden. Neben den erforderlichen administrativen und technischen Angaben muss ein Antragsdossier folgendes beinhalten:

  • Daten zur Charakterisierung des Lebensmittels oder Lebensmittelbestandteils, für den/das der Antrag gestellt wird
  • Informationen, welche die Beschreibung der behaupteten Wirkung ermöglichen
  • Daten – veröffentlichte und nicht veröffentlichte – zur Stützung der gesundheitsbezogenen Angabe

Die Leitlinien erläutern ferner, wie diese Informationen vorzulegen sind, indem sie eine einzuhaltende Reihenfolge für die Art von Daten und Studien vorgeben, die jeweils für bestimmte Anträge einzureichen sind. Darüber hinaus nennt das Dokument die wichtigsten Punkte, auf die bei der Stützung einer gesundheitzsbezogenen Angabe einzugehen ist.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Hinweise für Antragsteller bezüglich der Erstellung und Vorlage von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben überarbeitet. In der aktualisierten Leitlinie wird ein standardisiertes Format für die Zusammenstellung eines übersichtlichen Antrags beschrieben.

Außerdem findet sich darin eine eingehende Darstellung der Art von Informationen und Daten, die Antragsteller zur Stützung ihrer Angaben vorlegen müssen.

Die Leitlinien gelten für gesundheitsbezogene Angaben, die sich auf eine bestimmte Art von Lebensmitteln, eine Lebensmittelkategorie oder Lebensmittelbestandteile beziehen.

Die Aktualisierung orientiert sich an den 2016 von der EFSA überarbeiteten allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien für Anträge zu gesundheitsbezogenen Angaben, in denen das Bewertungsverfahren skizziert und Antragstellern ein besseres Verständnis der Bewertungskriterien vermittelt wird.

Antragsteller sind gehalten, bei der Erstellung und Vorlage von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben das standardisierte Format zu verwenden. Neben den erforderlichen administrativen und technischen Angaben muss ein Antragsdossier folgendes beinhalten:

  • Daten zur Charakterisierung des Lebensmittels oder Lebensmittelbestandteils, für den/das der Antrag gestellt wird
  • Informationen, welche die Beschreibung der behaupteten Wirkung ermöglichen
  • Daten – veröffentlichte und nicht veröffentlichte – zur Stützung der gesundheitsbezogenen Angabe

Die Leitlinien erläutern ferner, wie diese Informationen vorzulegen sind, indem sie eine einzuhaltende Reihenfolge für die Art von Daten und Studien vorgeben, die jeweils für bestimmte Anträge einzureichen sind. Darüber hinaus nennt das Dokument die wichtigsten Punkte, auf die bei der Stützung einer gesundheitzsbezogenen Angabe einzugehen ist.

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