Im Mai 2024 veröffentliche die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Bewertung der Sicherheit von Hydroxyanthracen-Derivaten enthaltenden Pflanzenzubereitungen, welche derzeit in Anhang III der VO 1925/2006 in Teil C („Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden“) gelistet sind. Im Ergebnis hält die EFSA fest, dass die Sicherheit der betrachteten pflanzlichen Zubereitungen unter Berücksichtigung der vorgelegten Daten nicht belegt werden kann. Bereits im September/Oktober 2024 soll über ein mögliches Verbot der betroffenen Pflanzenzubereitungen auf EU-Ebene abgestimmt werden.

Der vollständige Artikel ist erhältlich in der DLR 09/24.

Im Mai 2024 veröffentliche die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zur Bewertung der Sicherheit von Hydroxyanthracen-Derivaten enthaltenden Pflanzenzubereitungen, welche derzeit in Anhang III der VO 1925/2006 in Teil C („Stoffe, die von der Gemeinschaft geprüft werden“) gelistet sind. Im Ergebnis hält die EFSA fest, dass die Sicherheit der betrachteten pflanzlichen Zubereitungen unter Berücksichtigung der vorgelegten Daten nicht belegt werden kann. Bereits im September/Oktober 2024 soll über ein mögliches Verbot der betroffenen Pflanzenzubereitungen auf EU-Ebene abgestimmt werden.

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