Auf seiner 92. Arbeitstagung fasste der ALTS („Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen“) gemeinsam mit dem ALS („Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“) den Beschluss, aktualisierte Beurteilungswerte zur Bewertung von Analysenbefunden bei nicht deklarierten Allergenen für die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu veröffentlichen.
Diese Beurteilungswerte sollen als Größenordnung eine Orientierung geben, ab welchem Gehalt für ein nachgewiesenes, aber nicht/oder nur als Spurenhinweis deklariertes Allergen, eine Deklarationspflicht als Zutat gemäß VO 1169/2011 (LMIV) zu überprüfen sei.
Die aktualisierten Beurteilungswerte basieren auf den Empfehlungen der FAO/WHO-Expertengruppe für Schwellenwerte für die freiwillige Allergenkennzeichnung. Fast alle Werte werden durch die Aktualisierung angehoben. Die genauen Beurteilungswerte finden Sie hier.